Wer den Corona-Appellen der Landesregierung folgt und seine Kinder derzeit zu Hause betreut und deshalb nicht zur Arbeit gehen kann, soll die Lohnersatzleistung nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz bekommen.
Das hat Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) am Dienstag klargestellt. Eine entsprechende Regelung werde derzeit in der Landesregierung vorbereitet. Die Arbeitgeber sollten entsprechende Anträge beim Landesamt für Gesundheit und Soziales stellen. Über die Gewährung der Lohnersatzleistung hatte es Irritationen gegeben, weil die Kitas in Mecklenburg-Vorpommern nicht grundsätzlich geschlossen sind. In den Schulen ist zwar die Präsenzpflicht aufgehoben, Kinder bis Klasse sechs können aber kommen. Allerdings appelliert die Landesregierung dringend an die Eltern, ihre Kinder sofern irgend möglich zu Hause zu behalten und nicht in Kita oder Schule zu bringen. Als betreuungsbedürftig gelten Kinder bis zum zwölften Lebensjahr. Am 11. Januar wurden laut Bildungsministerium rund 71 Prozent der Grundschüler zu Hause betreut, von den Schülern in Klasse fünf und sechs rund 85 Prozent.
Drese betonte, dass auch die Verdoppelung der Kinderkrankengeld-Tage ohne Krankschreibung des Kindes nutzbar sei. Eine Bescheinigung der Kita genüge, dass das Kind infolge der Corona-Appelle der Regierung nicht kommt.
Die Appelle zeigten Wirkung, so die Ministerin. Mehr als jedes zweite Kind besuche derzeit nicht die Kita. Rund 57 Prozent der etwa 114 000 Kinder in MV, die regulär in eine Kindertageseinrichtung gehen, würden zu Hause betreut. Das habe eine Abfrage des Sozialministeriums bei den Landkreisen und kreisfreien Städten mit Stichtag 11. Januar ergeben. Die deutlich geringere Zahl zu betreuender Kinder in den Kitas und Tagespflegen helfe, die Hygienekonzepte bei deutlich kleineren Gruppengrößen umzusetzen. Von Mittwoch an würden jedoch die Kitas im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bis auf eine Notfallbetreuung geschlossen. Dort liegt die Sieben-Tage-Inzidenz über 200.