In Mecklenburg-Vorpommern findet am 26. September eine Doppelwahl statt. Neben dem Bundestag werde an diesem Tag auch der Landtag neu gewählt, teilte Innenminister Torsten Renz (CDU) am Dienstag nach der Kabinettssitzung in Schwerin mit. Die Landesregierung hatte zunächst auf die Entscheidung des Bundes gewartet, der sich Anfang Dezember mit der Anordnung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier auf den 26. September festlegte. Schon 1994, 1998 und 2002 waren beide Parlamente am selben Tag gewählt worden.
Renz rief angesichts fortwährender Debatten um die Bedrohung demokratischer Grundwerte dazu auf, das Wahlrecht umfassend zu nutzen. Es sei das höchste Gut in der Demokratie und das wichtigste Mitwirkungsrecht in einem freiheitlichen und demokratischen Rechtsstaat. „Die Bürgerinnen und Bürger können mit einer hohen Wahlbeteiligung ein Zeichen für die Stärke der Demokratie setzen“, erklärte Renz.
Mit Blick auf die Vorbereitung der Wahlen unter Pandemie-Bedingungen verwies der Minister auf bevorstehende Rechtsänderungen. Um sowohl den strengen Anforderungen an Wahlen als auch den Einschränkungen aufgrund der Corona-Verordnungen gerecht werden zu können, habe der Landtag im Dezember eine Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes auf den Weg gebracht. „Auch wenn wir alle hoffen, dass die Wahlen im September in der gewohnten und bewährten Form ablaufen können, müssen wir Vorsorge treffen, wenn die äußeren Umstände dies nicht erlauben“, sagte Renz zur Begründung.
Dem Gesetzentwurf zufolge soll bei Fortdauer der Kontaktbeschränkungen die Landtagswahl auch als Briefwahl ohne Wahllokale abgehalten werden können. Die Corona-Pandemie erschwert aktuell bereits die Kandidaten- und Listenaufstellung durch die Parteien. Auch dafür sind Änderungen geplant. Der Städte- und Gemeindetag hatte angesichts der hohen Infektionszahlen bereits die Erwartung geäußert, dass die demnächst anstehenden Bürgermeisterwahlen als Briefwahlen stattfinden werden.
Für Wahltermine gibt es jeweils ein enges Zeitfenster. Laut Landesverfassung findet eine Landtagswahl in Mecklenburg-Vorpommern turnusmäßig frühestens 58, spätestens 61 Monate nach Beginn der Wahlperiode statt. Da der 7. Landtag Mecklenburg-Vorpommerns am 4. Oktober 2016 zusammengetreten war, wäre die Neuwahl zwischen dem 4. August und 4. November 2021 möglich gewesen. Von der Zusammenlegung von Bundestags- und Landtagswahl erhoffen sich die Organisatoren einen insgesamt geringeren Personal- und Kostenaufwand sowie eine hohe Wahlbeteiligung.
Bei der Landtagswahl 2016 hatte die SPD mit 30,6 Prozent der Stimmen ihren Spitzenplatz im Land verteidigt. Mit 20,8 Prozent zog die AfD erstmals in den Landtag ein und wurde dort gleich zweitstärkste Kraft vor der CDU (19,0) und der Linken (13,2). Die SPD setzte ihre Koalition mit der CDU fort.