Der Arbeitsschutz auf den Baustellen und in der Industrie genießt bei den Behörden große Aufmerksamkeit. Ausschließen lassen sich schwere Unfälle jedoch nie.
Die Zahl der tödlichen Arbeitsunfälle ist im vergangenen Jahr wieder gestiegen. Wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) berichtete, starben 13 Menschen an ihrem Arbeitsplatz, darunter waren auch fünf selbstständig Tätige. 2019 gab es nur fünf tödliche Arbeitsunfälle. Auf dem Weg zur Arbeit beziehungsweise auf dem Weg nach Hause verunglückten im vergangenen Jahr fünf Beschäftigte tödlich – im Jahr zuvor starb nur ein Beschäftigter auf dem Weg nach Hause.
Auch die Zahl der schweren Arbeitsunfälle insgesamt stieg den Angaben zufolge von 73 im Jahr 2019 auf 83 im vergangenen Jahr. Dabei ist das bearbeitende Gewerbe mit 17 Schwerverletzten und 2 Toten am meisten betroffen gewesen. Im Baugewerbe habe es 15 Schwerverletzte und ebenfalls zwei Tote gegeben. In der Land- und Forstwirtschaft ereigneten sich zehn besonders schwere und ein tödlicher Unfall.
Als schwere Arbeitsunfälle gelten Zwischenfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen nach sich ziehen. In solchen Fällen sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, das Lagus und den für das Unternehmen zuständigen Unfallversicherungsträger zu informieren.
Wie Lagus-Direktor Heiko Will erklärte, lässt sich aus dieser Jahresstatistik nicht herauslesen, ob sich beispielsweise die Arbeitsbedigungen verschlechtert hätten. Dazu seien die Zahlen zu gering.