Landesbehörden in Mecklenburg-Vorpommern sollen für Menschen mit Behinderungen künftig besser zugänglich und Behördenbescheide leichter zu verstehen sein.
Das sieht das geänderte Landesbehindertengleichstellungsgesetz vor, das am Dienstag von der Regierung beschlossen wurde und nun zur weiteren Beratung an den Landtag geht.
„Mir ist es ein großes Anliegen, dass Behörden ihre Bescheide verständlich und auch in leichter Sprache insbesondere gegenüber Menschen mit Behinderungen erläutern“, erklärte Sozialministerin Stefanie Drese (SPD) nach der Kabinettssitzung. Sie kündigte Fortbildungen für Behörden-Mitarbeiter in barrierefreier Kommunikation an.
Mit der Gesetzesänderung sollen laut Drese Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen weiter beseitigt werden, um ihnen gleichberechtigte und weitgehend selbstständige Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Dazu würden auch die Rechte von Interessenvereinen und -verbänden gestärkt, die über einen Inklusionsförderrat der Landesregierung geeignete Vorschriften vorschlagen und bei Gesetzentwürfen ihre Meinung einbringen könnten. Ein weiterer Schwerpunkt des neuen Gesetzes sei der weitere Abbau von Barrieren in Landesbauten.
Nach Angaben des Ministeriums lebten Ende 2019 fast 224 000 schwerbehinderte Menschen in Mecklenburg-Vorpommern.