In einem Prozess wegen mehrfachen sexuellen Missbrauchs eines Jungen aus Wismar hat die Staatsanwaltschaft fünf Jahre und einen Monat Gefängnis für den Angeklagten beantragt.
Sie sah es am Montag vor dem Landgericht Schwerin als erwiesen an, dass der 64-jährige Mann sich 2013 in sieben Fällen an dem anfangs elfjährigen Kind vergangen haben soll. Außerdem soll er seit 2018 vielfach gegen die ihm auferlegte Führungsaufsicht verstoßen haben.
Zwischenzeitlich saß der Angeklagte wegen anderer einschlägiger Taten fast drei Jahre lang in Haft. Die Verteidigung beantragte im Wesentlichen einen Freispruch, da die Angaben des Jungen nicht ohne Weiteres glaubhaft seien. Der Angeklagte hatte während des Prozesses einvernehmliche sexuelle Kontakte zu dem Jungen zugegeben, als dieser älter als 16 Jahre alt war. Das Urteil soll am Donnerstag verkündet werden.