In Mecklenburg-Vorpommern gibt es auch im Dezember besondere Schutzregeln, um die Ausbreitung des Corona-Virus einzudämmen.
Darauf verständigte sich die Landesregierung am 28.11. in einer Videokonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, der Wirtschaft, der Gewerkschaften, der Sozialverbände und der Kirchen.
Kontaktbeschränkungen: Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Kontakte deutlich zu reduzieren. Der Aufenthalt in der Öffentlichkeit ist daher nur mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Dabei darf die Zahl von 5 Personen nicht überschritten werden. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgerechnet. Es kann also beispielsweise eine Familie mit einem fast schon erwachsenen Kind auf ein befreundetes Paar treffen. Ebenso möglich ist das Treffen von 2 Familien mit je 2 Kindern, wenn die Kinder das Alter von 14 Jahren noch nicht überschritten haben.
Keine Partys: Zusammenkünfte von Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie in privaten Einrichtungen sind verboten.
Hochzeiten und Trauerfeiern: Hochzeiten können im Dezember mit bis zu 10 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, Trauerfeiern mit bis zu 20 Teilnehmerinnen und Teilnehmern auch aus unterschiedlichen Hausständen stattfinden.
Schulen und Kitas: Schulen und Kitas bleiben offen. Schließungen gibt es nur, wenn Corona-Fälle in der jeweiligen Bildungseinrichtung dies erforderlich machen. Neu ist, dass Schulklassen im Rahmen des außerschulischen Unterrichts wieder Theateraufführungen und Konzerte besuchen können.
Tourismus: Urlaubsreisen nach Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nicht möglich.
Ausflüge und Familienbesuche aus anderen Bundesländern: Tagesausflüge aus anderen Bundesländern nach Mecklenburg-Vorpommern sind im Dezember verboten. Familienbesuche sind nur innerhalb der Kernfamilie möglich. Besucht werden können Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Ein solcher Familienbesuch ist auch zusammen mit dem Ehegatten, eingetragenen Lebenspartner oder Lebensgefährten möglich. Dabei sind die Kontaktbeschränkungen zu beachten.
Ausflüge und Familienbesuche innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns: Hier gibt es keine Beschränkungen. Beachtet werden müssen allerdings die Kontaktbeschränkungen.
Gastronomie sowie Bars, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie der Betrieb von Kantinen.
Einzelhandel: Der Einzelhandel hat geöffnet.
Freizeit: Auch viele Freizeiteinrichtungen müssen im Dezember geschlossen bleiben. Dazu gehören zum Beispiel Theater, Kinos, Schwimm- und Spaßbäder, Freizeitparks, Sportstudios, Saunen und Spielhallen. Offen haben die Außenbereiche von Zoos, Tier- und Vogelparks. Familien und Kinder können die Außenspielplätze nutzen.
Sport ist im Moment nur allein, zu zweit und mit dem eigenen Hausstand möglich. Eine besondere Regel gibt es in Mecklenburg-Vorpommern für Kinder- und Jugendsport bis 18 Jahre. Hier können Vereine den Trainingsbetrieb aufrechterhalten, wenn die Infektionslage vor Ort dies zulässt. Profisportveranstaltungen dürfen im Dezember nur ohne Publikum stattfinden.
Weihnachten und Silvester: In Mecklenburg-Vorpommern gilt vom vom 23. Dezember bis 1. Januar: Private Treffen dürfen mit bis zu 10 Personen stattfinden. Diese dürfen auch aus unterschiedlichen Haushalten kommen. Dazugehörige Kinder bis 14 Jahre werden auf die Zahl von 10 nicht angerechnet. Damit dürften die meisten Weihnachtsfeiern wie jedes Jahr stattfinden können. Weihnachtsbesuche aus anderen Bundesländern: Weihnachten kommen die Familien zusammen. Innerhalb Mecklenburg-Vorpommerns gibt es keine Beschränkungen für private Besuche, solange die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Besucher aus anderen Bundesländern dürfen zu Weihnachten nach Mecklenburg-Vorpommern reisen, wenn Sie einen Besuch innerhalb der Kernfamilie planen. Das sind Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkel, Urenkel, Großeltern und Urgroßeltern. Dabei sind die Kontaktbeschränkungen zu beachten. Für Besuche innerhalb der Kernfamilie können in der Zeit vom 23. Dezember bis 1. Januar Hotels und andere Beherbergungsbetriebe genutzt werden. Es sind bis zu 3 Übernachtungen möglich. Tourismus: Wir bedauern sehr, dass Urlaubsreisen nach Mecklenburg-Vorpommern über Weihnachten und Silvester im Winter 2020/2021 nicht möglich sind.