Bund und Länder haben sich am Mittwoch auf die Verlängerung des Teil-Lockdowns verständigt. Zahlreiche Einschränkungen – etwa Schließungen von Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen – bleiben bis zum 20. Dezember bestehen. Schulen und Kitas sollen offen bleiben. Eine Übersicht zu den Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern:
KONTAKTBESCHRÄNKUNGEN
Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind künftig auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und in jedem Fall auf fünf Personen zu beschränken, Kinder bis 14 Jahre sind ausgenommen. Vom 23. Dezember bis zum 1. Januar werden dann laut Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) über Weihnachten und den Jahreswechsel mehr Kontakte erlaubt. Treffen von Freunden und Familien bis maximal zehn Personen seien dann unabhängig von den Hausständen erlaubt. Kinder bis 14 Jahre sind auch hier ausgenommen.
FREIZEIT UND SPORT
Im November sind die Außenbereiche von Tierparks und Zoos geöffnet im Teil-Lockdown. Dies soll weiterhin gelten, wie auch eine grundsätzliche Ausnahme für den Trainingsbetrieb im Kinder- und Jugendsport. Die Entscheidungen zum Sport werden jedoch in den Landkreisen und kreisfreien Städten getroffen, es kann also unterschiedliche Vorgehensweisen im Bundesland geben.
EINZELHANDEL
Schwesig kündigte am Mittwochabend an, die Einschränkungen im Einzelhandel nicht mitmachen zu wollen. Grundsätzlich ist der Bund-Länder-Einigung zufolge vorgesehen, dass in Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern sich höchstens eine Person je 10 Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten soll. Bei Geschäften, die größer sind, darf auf die zusätzliche Fläche dann höchstens eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche kommen.
Ob Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls bei der neu beschlossenen Maskenpflicht vor Einzelhandelsgeschäften und auf Parkplätzen abweicht, war zunächst noch unklar.
SCHULEN UND KITAS
Diese sollen weiterhin offen bleiben. Die Weihnachtsferien sollen wie geplant am 19. Dezember starten.
Am Samstag ist ein Corona-Gipfel in Schwerin geplant. Dort sollen die Beschlüsse in die Corona-Landesverordnung eingearbeitet werden, die dann zum 1. Dezember in Kraft treten soll.