In der Zeit vom 10. April bis heute Morgen (14. April) ereigneten sich im Landkreis Nordwestmecklenburg insgesamt 41 Verkehrsunfälle. Allein 27 davon waren Wildunfälle. Bei den verbleibenden 14 Unfällen verzeichneten die aufnehmenden Polizeibeamten in vier Fällen Personenschäden.
So geriet ein Kleintransporter, der die Ernst-Scheel-Straße am Abend des 10. April befuhr, offenbar auf die Gegenfahrbahn und kollidierte im Kurvenbereich mit einem entgegenkommenden Linienbus. Dabei erlitt ein im Bus befindlicher Fahrgast leichte Verletzungen und wurde mittels eines RTW in ein Krankenhaus gebracht. Der Gesamtschaden betrug ca. 16.000 EUR. Im Verlauf der Unfallaufnahme stellten die eingesetzten Polizeibeamten bei dem rumänischen Fahrer des Kleintransporters einem Atemalkohol von 0,97 Promille fest. Gegen ihn leiteten die Beamten ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs ein, ordneten eine Blutprobenentnahme an und beschlagnahmten den Führerschein des 34-Jährigen.
Infolge eines Auffahrunfalles am Morgen des 11. April auf der A 20 in Höhe Glasin (Fahrtrichtung Lübeck) zog sich ein 30-Jähriger aus dem hiesigen Landkreis stammender Autofahrer leichte Verletzungen zu. Der Mann, der nach ersten Erkenntnissen die Überholspur mit hoher Geschwindigkeit befuhr, kollidierte aus bislang unbekannten Gründen mit einem vor ihm fahrenden Lkw. Die Autobahn musste für die Dauer der Rettungs- und Bergungsarbeiten voll gesperrt werden. Die Gesamtschadenshöhe belief sich auf ca. 20.000 EUR.
Am Nachmittag desselben Tages kam es zu einem Zusammenstoß zweier Radfahrer auf dem Radweg von Dorf Mecklenburg nach Karow. Nach derzeitigem Ermittlungsstand touchierten sich die Radler, als ein 66-jähriger Mann eine 62-jährige Frau überholen wollte. Die Frau stürzte und wurde mit schweren Verletzungen von einem RTW in ein Krankenhaus gebracht. Der Mann blieb unverletzt. Der Sachschaden wurde auf ca. 300 EUR geschätzt.
Bei einem Verkehrsunfall zwischen einem Krad und einem Pkw im Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Grevesmühlen am Nachmittag des 12. April zog sich der 31-jährige Biker leichte Verletzungen zu. Eine notärztliche Behandlung vor Ort war nicht erforderlich. Der Mann konnte sich selbstständig in ärztliche Behandlung begeben. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von 2.000 EUR.