In Mecklenburg-Vorpommern laufen derzeit rund 160 polizeiliche Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit beantragten Corona-Hilfen.
Dabei gehe es fast ausschließlich um die sogenannten Corona-Soforthilfen, teilte das Landeskriminalamt (LKA) auf Anfrage mit. In jeweils einem Fall gehe es um Überbrückungshilfe und um Hilfen der landeseigenen Gesellschaft für Struktur und Arbeitsmarktentwicklung (GSA).
Bund und Land hatten Ende März als Reaktion auf die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie Soforthilfeprogramme in Milliardenhöhe beschlossen. Demnach erhalten Solo-Selbstständige, Kleinunternehmer und Mittelständler finanzielle Hilfen vom Staat. Je nach Größe des Unternehmens betragen die Zuschüsse zwischen 9000 und 60 000 Euro. Für Kleinunternehmen gewährt der Bund die Mittel, das Land schießt aber vor. Bis Ende Mai konnten die Anträge eingereicht werden – im Nordosten waren es mehr als 43 000, rund 350 Millionen Euro wurden ausgezahlt.
Die Verfahren im Zusammenhang mit der Soforthilfe beruhen laut LKA unter anderem darauf, dass Firmen bereits vor der Corona-Krise finanzielle Schwierigkeiten hatten oder diese nicht ausreichten, um Gelder zu bekommen. Zudem seien Gelder für nicht mehr existierende Unternehmen beantragt worden, oder die angegebenen Auszahlungskonten hätten von den tatsächlichen Firmenkonten abgewichen.