Der geplante Warnstreik bei der Bahn ist laut Medienberichten abgewendet. Das Unternehmen und die Gewerkschaft EVG sollen einem Vergleich des Arbeitsgerichts Frankfurt zugestimmt haben.
Zuvor teilte die Deutsche Bahn am Vormittag mit, einen entsprechenden Eilantrag beim Arbeitsgericht in Frankfurt am Main eingereicht zu haben. Der bundesweite Warnstreik der EVG sei unverhältnismäßig und schädige Kunden sowie unbeteiligte Dritte, hieß es zur Begründung.
Obwohl die Bahn mehr als 10 Prozent Lohnerhöhung angeboten und sich mehrmals auf die Gewerkschaft zubewegt habe, halte diese an dem Ausstand von Sonntagabend an fest. Der Eilantrag bei Gericht sei „im Interesse der Kundinnen und Kunden jetzt geboten“, teilte die DB mit.