Wegen eines Säureangriffs auf seinen aus Syrien stammenden Nachbarn hat das Landgericht Stralsund einen 42-jährigen Mann zu einer Gefängnisstrafe verurteilt. Das Urteil wegen schwerer Körperverletzung lautete sechs Jahre und sechs Monate Haft. Wie eine Gerichtssprecherin auf Nachfrage mitteilte, habe die „fremdenfeindliche Gesinnung“ des Täters beim Strafmaß eine Rolle gespielt. Wegen der Drogenabhängigkeit des Mannes habe aber eine verminderte Schuldfähigkeit zum Zeitpunkt der Tat nicht ausgeschlossen werden können.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 42-Jährigen vorgeworfen, im September vergangenen Jahres die Wohnungstür seines Nachbarn eingetreten und das Opfer im Wohnungsflur mit Schwefelsäure übergossen zu haben. Schwefelsäure wirkt stark ätzend und verursachte beim Opfer schwere Verletzungen am Kopf.
In der Anklage war auch von einem Nachbarschaftsstreit die Rede. Demnach habe der Beschuldigte einen anderen Nachbarn vor der Tat gebeten, am entsprechenden Abend nicht zu Hause zu sein. Er wolle sich um das spätere Opfer „kümmern“. Es soll dabei um Lärm gegangen sein.
Opfer erleidet Verätzungen im Gesicht und am Nacken
Den Angaben zufolge floh der Angegriffene und versteckte sich vor dem Angeklagten, der ihn weiterverfolgt und beschimpft habe. Die Verätzungen, die das Opfer unter anderem im Gesicht und am Nacken erlitten hatte, mussten chirurgisch versorgt werden. Er musste mehrfach operiert werden. Der Verletzte wurde noch in der Nacht mit einem Rettungshubschrauber in eine Lübecker Spezialklinik geflogen. Der Syrer ist bis heute schwer traumatisiert und entstellt.
Wie der NDR berichtete, hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage eine Gefängnisstrafe von acht Jahren für den Angeklagten gefordert. Die Verteidigung legte sich nicht auf ein Strafmaß fest. Der Verurteilte war demnach bereits mehrfach vorbestraft und verbüßte zum Zeitpunkt der Tat eine Bewährungsstrafe.