Nach den Landkreisen Rostock und Vorpommern-Greifswald gilt von diesem Freitag an auch im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte die 2G-Regel in vielen Freizeitbereichen.
In Kultur- und Freizeiteinrichtungen dürfen dann nur noch Geimpfte und Genesene eingelassen werden. Auch Hotels müssen erneut die Schutzvorkehrungen verschärfen, wie der Landkreis am Donnerstag mitteilte. Im Innenbereich sei eine Trennung zwischen Gästen, die geimpft oder genesen sind, sowie nicht geimpften und nur getesteten Gästen vorzunehmen.
Wie schon zuvor die beiden anderen Landkreise, war der Seenplatte-Kreis auf der risikogewichteten Stufenkarte des Landesamtes für Gesundheit und Soziales (Lagus) drei Tage in Folge orange gekennzeichnet worden. Das hat zur Folge, dass laut Corona-Landesverordnung die neuen Regeln nun am Freitag in Kraft treten.
Generell ausgenommen von der 2G-Regelung bleiben laut Landesregierung lediglich Kinder unter sieben Jahren. Kinder und Jugendliche bis 17 Jahren müssen einen negativen tagesaktuellen Corona-Test vorlegen. Auch für Schwangere und Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, reicht ein Test. Für Schwangere und 12- bis 17-Jährige gilt diese Übergangsregelung jedoch nur bis Jahresende.
In der Landeshauptstadt Schwerin gilt von diesem Freitag an vorsorglich 2G für Veranstaltungen in städtischen Kultureinrichtungen in Innenräumen – obwohl die Stadt in den vergangenen Tagen in der Zone „gelb“ war. Ausnahmen gelten unter anderem für Veranstaltungen, die sich überwiegend an Kinder und Jugendliche richten, wie die Stadt mitteilte.