Montag, 25.November 2024 | 00:45

188 neue Covid19-Fälle am Freitag in Nordwestmecklenburg

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Am Freitag meldete das Gesundheitsamt 188 neue Covid19-Fälle aus Nordwestmecklenburg. Die Infektionsinzidenz in NWM sinkt damit wieder ein Stück auf 1.402,8. Die Hospitalisierungsinzidenz bleibt heute konstant bei 3,8, die Covid-Belastung der Intensivbetten ebenfalls bei 10,2 %.

In der risikogewichteten Stufenkarte befindet sich Nordwestmecklenburg weiter auf Stufe Orange.

In MV gelten derzeit die Regeln der Stufe Orange, in NWM als Landkreis ebenfalls. Die Einstufung unseres Bundeslandes in der Ampel-Stufenkarte liegt nach der gestrigen Hochstufung auf Stufe Rot am Freitag wieder eine Stufe niedriger auf Orange. Ludwigslust-Parchim, die Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald stehen heute auf Stufe Rot.

Die meisten Fälle meldet mit 848 heute der Landkreis Rostock und damit auch die höchste Infektionsinzidenz mit 1.579,7 vor Ludwigslust-Parchim mit 1.545,5. Landesweit beträgt die Fallzahl heute 3.338 und 3 Todesfälle. Die Hospitalisierungsinzidenz liegt mit 8,9 wieder knapp im orangen Bereich der Corona-Ampel. Die Infektionsinzidenz beträgt 1.391,8. Die Auslastung der Intensivkapazitäten durch Covid19-Patienten beträgt 12,5 %, die Gesamtauslastung 82,2 %.

Novavax-Impfungen starten

Das Gesundheitsministerium MV hat heute bekanntgegeben, dass die Impfungen mit dem neu eingetroffenen Protein-Impfstoff von Novavax beginnen.

Aufgrund der begrenzten Impfstoffmenge erhalten zunächst die Beschäftigten, die der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegen, die Möglichkeit zur Registrierung für eine solche Impfung. Voraussetzung ist deshalb eine Bescheinigung des Arbeitgebers aus den Bereichen Gesundheit, Pflege und Eingliederungshilfe. Prioritär impfberechtigt für Novavax sind damit neben allen Mitarbeitenden in Kliniken und Krankenhäusern (auch Tageskliniken, Rehaeinrichtungen oder Dialysezentren), Alten- und Pflegeheimen sowie ambulanten Diensten beispielsweise auch Hebammen, Physiotherapeuten sowie Beschäftigte in Arztpraxen, beim Rettungsdienst sowie in Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes und für Menschen mit Behinderungen.

Einen Impftermin buchen, können ab sofort auch sämtliche Beschäftigten einer Reinigungsfirma, die in den vorgenannten Bereichen eingesetzt sind, aber auch in Fahrdiensten oder Personen, die im ambulanten Bereich Dienstleistungen zum Beispiel als Assistenz erbringen.

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