Dienstag, 26.November 2024 | 15:20

„Eine dienstliche Veranlassung gab es nicht“ – Kuba-Reise von Strenz offenbar privat

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Die Kuba-Reise der auf dem Rückflug nach Deutschland gestorbenen CDU-Bundestagsabgeordneten Karin Strenz aus Mecklenburg-Vorpommern war offenbar privater Natur.

„Ich nehme an, dass es eine private Reise war. Eine dienstliche Veranlassung gab es jedenfalls nicht“, sagte der Sprecher der CDU-Landesgruppe Mecklenburg-Vorpommern, Eckhardt Rehberg, am Montag der Deutschen Presse-Agentur in Schwerin. Wie lange Strenz mit ihrem Mann auf der Karibik-Insel war, konnte er nicht sagen.

Das Auswärtige Amt rät auf seiner Internetseite von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Kuba ab, seit dem 28. Februar 2021 gibt es aufgrund hoher Infektionszahlen eine Reisewarnung. Landesweit betrage die Inzidenz mehr als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen, weshalb Kuba als Risikogebiet eingestuft werde.

Strenz war am Sonntag auf dem Rückflug nach Deutschland kollabiert. Trotz einer Notfalllandung in Irland habe man der 53-Jährigen nicht mehr helfen können, hieß es. Die Schweriner Staatsanwaltschaft will die genauen Todesumstände über ein Rechtshilfeersuchen an Irland klären. Wie ein Sprecher der Behörde sagte, wurde ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet. „Wir gehen davon aus, dass es dann eine Obduktion der Toten in Irland gibt“, sagte er.

Wie immer beim Tod eines Mitglieds des Bundestags wurden die Fahnen einen Tag lang auf Halbmast gesetzt. Ein Sprecher der CDU/CSU-Fraktion teilte mit, dass es auch keine Fraktionsreise gewesen sei. Die Politikerin aus Lübz (Ludwigslust-Parchim) war seit 2009 Mitglied des Bundestages. Bei den Wahlen 2009, 2013 und 2017 gewann sie jeweils eines der sechs Direktmandate in Mecklenburg-Vorpommern. Von 2002 bis 2006 sowie von 2007 bis 2009 war sie Landtagsabgeordnete im Nordosten. Im Bundestag saß sie zuletzt unter anderem im Verteidigungsausschuss.

Anfang 2020 gab es im Zusammenhang mit Geldflüssen aus dem autoritär regierten Aserbaidschan Durchsuchungen bei der CDU-Politikerin und einem früheren CSU-Parlamentarier. Damals sprach die Staatsanwaltschaft Frankfurt von rund vier Millionen Euro, die zwischen 2008 und 2016 über britische Briefkastenfirmen und baltische Konten geflossen seien.

Ermittelt wurde wegen Mandatsträgerbestechung und Geldwäsche. Strenz soll im Europarat bei mindestens einer Gelegenheit gemäß den Vorgaben von Vertretern Aserbaidschans abgestimmt und sich auch darüber hinaus für die Interessen des autoritär regierten Landes eingesetzt haben. Sie erhielt auch nachweislich Geld aus Aserbaidschan.

Bei der Durchsuchung im Januar 2020 wurden 16 Wohnungen und Geschäftsräume in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Belgien inspiziert, darunter auch ein Abgeordnetenbüro des Bundestages.

Strenz blieb trotz der Vorwürfe Mitglied des Bundestages, bei der anstehenden Wahl am 26. September wollte sie aber nicht mehr kandidieren.

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